Umsetzung der UN BRK – eine kritische Bilanz

Veranstaltung am 25.05.2023 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin

Kritische Bilanz der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention von 2009 in Deutschland

“Am 13.12.2006 wurde die Behindertenrechtskonvention (BRK) auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, am 26.3.2009 ist sie für Deutschland in Kraft getreten. Seitdem wurde die Gesetzgebung in Deutschland angepasst mit dem erklärten Ziel, die in der Konvention erklärten Rechte umzusetzen. Aktivist*innen der Behindertenbewegung kritisieren die Umsetzung als völlig unzureichend.

Wir wollen Bilanz ziehen, was bisher erreicht wurde und was noch erreicht werden muss. Dabei betrachten wir besonders die Situation von Menschen mit psychischen Hindernissen.

In diesem Zusammenhang stellen wir auch das Projekt „Menschenrechte in Aktion“ vor, das der Umsetzung der Konvention in psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen der psychosozialen Versorgung dient. Das Projekt und die Veranstaltung werden von der „Aktion Mensch“ gefördert.

Federführende Veranstalterin ist die Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR), die für diese Veranstaltung mit dem Verein Kellerkinder und der Interessenvertretung selbstbestimmt leben in Deutschland (ISL) zusammenarbeitet.

Die Veranstaltung wird in Gebärdensprache simultan übersetzt werden, wenn spätestens bis zum 25.04.2023 Interesse an einer solchen Übersetzung angemeldet wird (Mail bitte an claus.foerster@ilmr.de).

Wann? Donnerstag, 25.05.2023 um 19:00 Uhr

Wo? Robert-Havemann-Saal, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

  • Moderation: Claus Förster
  • Beiträge:
  • Inhalt und Entstehungsgeschichte der BRK: Claus Förster
  • Praktische Umsetzung in Deutschland: Sigrid Arnade
  • Das Projekt „Menschenrechte in Aktion“: Sabine Haller und Ulrike Schulz

Claus Förster, Sabine Haller und Ulrike Schulz sind Mitarbeiter*innen des Projekts „Menschenrechte in Aktion“. Sie sind Mitglieder des Vereins Kellerkinder e. V., einer Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderung, vor allem von Menschen mit psychischen Hindernissen. Claus Förster gehört dem Vorstand der ILMR und Sabine Haller dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie an.

Sigrid Arnade war viele Jahre Geschäftsführerin der ISL und war Vorstandssprecherin der BRK-Allianz, einem Zusammenschluss von Organisationen der deutschen Zivilgesellschaft mit dem Ziel, deren Erfahrungen im Staatenberichtsverfahren des UN-Fachausschusses einzubringen. Sie ist Vorsitzende des Sprecherinnenrats des Deutschen Behindertenrats und Sprecherin der Liga Selbstvertretung und gehört dem Vorstand des Netzwerks Artikel 3 an.”

Quelle: Veranstaltungshinweis auf der Homepage der Veranstalter

Veranstaltende: 

Internationale Liga für Menschenrechte, Humanistische Union e.V., Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation und Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte in Kooperation mit Kellerkinder e.V.

Link zur Veranstaltung

Hilfreiche Links

Zur Schattenübersetzung der UN Behindertenrechtskonvention

„Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert“, berichtet Netzwerk Artikel 3 e. V., der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter.

Das Netzwerk hatte sich 2009 deshalb zur Veröffentlichung einer 
sogenannten „Schattenübersetzung“ entschlossen hat, die den authentischen Fassungen mehr entsprechen soll als die offizielle deutsche Übersetzung. Die Änderungsvorschläge sind kenntlich gemacht und als falsch erachtete Übersetzungen durchgestrichen.

Die ersten beiden Auflagen waren schnell vergriffen. Inzwischen hat Österreich auf Druck des UN-Fachausschusses in Genf seine Übersetzung korrigiert. Diese Fassung sowie viele Einzelhinweise sind in die nun vorliegende überarbeitete 3. Auflage des Jahres 2018 eingeflossen.

Die Schattenübersetzung verdeutlicht, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung der Behindertenrechtskonvention eng und aktiv einzubeziehen sind, wie es in der Konvention heißt.

DownloadBRK-Schattenuebersetzung-3-Auflage-2018 
Alternativ kann bei Netzwerk Artikel 3 e. V. auch eine Printausgabe bestellt werden.”

Quelle: Oi-Gesellschaft